Der Landesverband finanziert sich über die freiwilligen Beiträge seiner Gemeinden. Pro Gemeindemitglied zahlt die Ortsgemeinde jährlich Beiträge in die Landesverbandskasse, aus der die Aufgaben des Landesverbandes bestritten werden. Auf dem Landesverbandsrat wird der jährliche Haushalt gemeinsam beschlossen. Die Haushalte der einzelnen Jahre finden sich jeweils im Berichtsheft der Landesverbandsräte.
Die Gemeinden werden gebeten, die Beiträge möglichst quartalsweise zu überweisen oder vorzugsweise per Dauerauftrag (Eine Einzugsermächtigung können wir leider nach den neuen Verfahren nicht mehr anbieten.) Bei Zahlungsschwierigkeiten bitten wir darum, sich mit unserer Finanzverantworlichen vertrauensvoll in Verbindung zu setzen.
Der Beitrag wird von der Mitgliederzahl der Gemeinde (Jahrbuchsangabe) zum Ende des Vorjahres für das neue Jahr berechnet (Dieses Verfahren wurde gewählt, damit die Haushaltspläne der Gemeinden entsprechend aufgestellt werden können. Spätere Änderungen können in Absprache berücksichtigt werden. Zum Beispiel: Beitragsfeststellung 2024 mit der Zahl zum 31.12.2022. Das entsprechende Jahrbuch mit den Zahlen Ende 2023 erscheint erst im Juni 2024). Wir werden den Kassenverwaltern jeweils zur Jahresmitte und zum Jahresende eine Aktualisierung zur Orientierung zusenden. Der Landesverbandsbeitrag beträgt ...